Reisebedingungen

Lieber Gast, Sie haben sich entschieden eine Reise der Firma Auto Jütte zu buchen. Damit Sie einen erholsamen Urlaub haben, lesen Sie bitte die Reisebedingungen, die Sie mit dem Abschluss einer Buchung zur Kenntnis nehmen.

1.Abschluss des Reisevertrages:

Die Anmeldung erfolgt mündlich, telefonisch oder schriftlich bei Auto Jütte, oder in unserem Reisebüro. Durch eine Buchung werden die aufgeführten Reisbedingungen anerkannt. Der Anmelder steht für alle weiteren angemeldeten Personen vertraglich ein. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Firma Jütte zustande.

2.Bezahlung:

Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert zu entrichten.

3.Leistungen:

Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen aus unserem Katalog. Wenn nicht anders vermerkt, sind eventuelle Nebenkosten vor Ort vom Kunden direkt zu entrichten, z.B. Kurtaxe.

4. Leistungs- und Preisänderungen:

Änderungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Auto Jütte ist berechtigt, den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu erhöhen, wenn unvorhersehbare Preissteigerungen die von dem Veranstalter vorher nicht absehbar waren auftreten, z.B. Hafengebühren etc. Sollte dies der Fall sein, wird dem Kunden die Änderung unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt mitgeteilt. Sollte der Reisepreis über 5% Mehrkosten verursachen so ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, die gebuchte reise kostenlos zu stornieren.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchen, Ersatzperson.:

5.1. Ein Rücktritt der gebuchten Reise ist jederzeit möglich. Der Reisende ist verpflichtet, folgende Stornokosten sofort zu entrichten. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 15,- Bei Rücktritt 29-22 Tage vor Reisebeginn 15% vom Reisepreis. Bei Rücktritt 21-15 Tage vor Reisebeginn 35% vom Reisepreis. Bei Rücktritt 14-7 Tage vor Reisebeginn 55% vom Reisepreis. Bei Rücktritt 6-1 Tag vor Reisebeginn 75% vom Reisepreis. Bei Nichtantritt am Reisetag 100% vom Reisepreis. Berücksichtigt wird nur der Tag an dem der Rücktritt schriftlich oder telefonisch dem Veranstalter mitgeteilt wird. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. Auto Jütte kann höhere Schadenskosten als aufgeführt geltend machen, wenn Auto Jütte hierfür den Nachweis führt. Es bleibt dem Kunden überlassen, Auto Jütte geringere anfallende Kosten nachzuweisen. Der Nachweis muss vom Kunden erbracht werden.

5.2. Beinhaltet der Reisepreis Eintrittskarten für Musicals, Theateraufführungen, Besichtigungen etc. müssen diese Kosten auch beim rechtzeitigen Rücktritt vom Reisenden voll gezahlt werden.

5.3. Umbuchungswünsche des Kunden können berücksichtigt werden. Jede umgebuchte Person hat eine Aufwandsentschädigung von 20,-€ zu tragen.

5.4. Der Reisende kann sich bis 7 Tage vor Antritt der Reise durch einen dritten ersetzen lassen, sofern dieser den Reiseerfordernissen genügt. Die entstehenden Mehrkosten betragen pauschal 20,-€.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter: Auto Jütte kann in folgenden Fällen vor/nach Antritt der Reise von dem Reisevertrag zurücktreten.

 6.1. Bei nicht erreichen der für die gebuchte Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl. Der Kunde wird unverzüglich darüber informiert. Die bereits geleistete Zahlung wird zurückerstattet.

6.2. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn ein Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Ermahnung stört oder sich vertragwidrig verhält. Kündigt Auto Jütte in einem solchen Fall, so wird der Reisepreis der nichtangetretenen Tage nicht erstattet.

7. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird eine Reise durch den Einfluss von höherer Gewalt erheblich erschwert, gefähdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Der Einfluss durch höhere Gewalt muss durch eine zuständige Behörde schriftlich bestätigt werden.

7.1. Der Veranstalter zahlt den eingezahlten Reisepreis zurück. Die erbrachten Leistungen werden verrechnet.

7.2. Der Veranstalter ist auch bei Kündigung zur Rückbeförderung der Fahrgäste verpflichtet, falls der Vertrag diese beinhaltet.

7.3. Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag umfasst sind tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

8. Haftung und Gewährleistung Wenn eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß durchgeführt wurde, richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die Auto Jütte verweigern kann wenn diese einen erheblichen Mehraufwand beinhalten. Im Fall des Auftretens einer Leistungsstörung ist diese dem Veranstalteter sofort mitzuteilen.

9. Anmeldung von Ansprüchen / Verjährung Innerhalb von einem Monat hat der Reisende  die Möglichkeit bei dem Veranstalter schriftliche Ansprüche wegen nicht erbrachter Leistungen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche nur geltend zu machen, wenn das frühere einreichen nachweisbar nicht möglich war. z. B. durch Krankenhausaufenthalt  etc. Die Verjährung beginnt laut BGB nach einem Jahr.

10. Beschränkung und Haftung

Die vertragliche Haftung von Auto Jüte für Schäden an Gegenständen ist auf den doppelten Reisepreis beschränkt. Der Anspruch entsteht nur , soweit der Schaden nicht von dem Reisenden vorsätzlich herbei geführt wurde und das alleinige Verschulden des Leistungsträgers besteht.

11. Gerichtsstand

11.1. Der Reisende hat Auto Jütte an dessen Firmensitz zu verklagen.

11.2. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist deren Wohnsitz maßgebend. Soweit es sich nicht um Vollkaufleute handelt, oder Personen die Ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Ausland haben. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.

12. Unwirksamkeit von Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen. WICHTIG ! Auto Jütte empfiehlt bei allen Buchungen ausdrücklich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die ist beim ADAC und weiteren Instituten möglich. Wir weisen darauf hin dass pro Reise pro Person nur ein Koffer und ein Handgepäck erlaubt sind.

AUGUST JÜTTE GMBH 

August Jütte GmbH - 46049 Oberhausen - Zum Eisenhammer 8 - Tel.: 0208-20 00 90 - Email: info@auto-juette.de

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